Neue Hoffnung für CHF Kreditnehmer

11.02.2020

Wer noch einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken laufen hat, kann neue Hoffnung schöpfen: Ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte bedeuten, dass nicht die Kunden sondern die Banken den Wechselkursverlust tragen müssen.

Rund 14 Milliarden Euro stecken noch immer in laufenden Fremdwährungskrediten. Der Großteil davon wurde in Schweizer Franken aufgenommen. Wer auf diese, im Nachhinein betrachtet, hoch spekulative Form der Finanzierung eingestiegen ist, zahlte ordentlich drauf. Der Euro stürzte in den vergangenen Jahren gegenüber dem Schweizer Franken ab, die Kreditschuld schnalzte in die Höhe.

Sebastian Schumacher, Anwalt und Rechtskonsulent von help.ORF.at, schätzt den Wechselkursverlust auf zwischen 30 und 40 Prozent der ursprünglichen Kreditsumme. Ein sattes Drittel der noch immer geschuldeten 14 Milliarden sind also allein durch den schwächeren Euro zustande gekommen. Rund zehn Prozent der österreichischen Haushalte sind noch immer betroffen.

"Ist das Vertragswerk fair, oder nicht."

Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Aufklärung sind inzwischen verjährt - dieser Zug ist nach höchstrichterlichen Urteilen mit spätestens 2011 abgefahren. Es könnte allerdings eine neue Chance geben. "Es geht eigentlich nur um eine Frage: ist das Vertragswerk fair, oder nicht", bringt es Schumacher auf den Punkt.

APA/KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Teures Geld: Frankenkreditnehmer schulden nach Absturz des Euro rund ein Drittel mehr

Fremdwährungskredite wurden nicht nur in Österreich in großem Stil vertrieben, sondern auch in Ungarn, Rumänien und Polen, übrigens ebenfalls von österreichischen Banken oder deren Töchter. Während in Österreich vor allem auf Schadenersatz geklagt wurde, weil über Wechselkursrisiken und andere Vertragsinhalte mangelhaft aufgeklärt wurde, beanstandeten Kreditnehmer in anderen Ländern die vereinbarten Klauseln an sich.

Missbräuchliche Klauseln führen zu Rückabwicklung

In allen drei Ländern kamen Gerichte zu dem Schluss, dass es sich bei den umstrittenen Kreditverträgen nicht um faire Vertragswerke handelte: Zentrale Vertragsklauseln wurden als missbräuchlich eingestuft. Ein polnisches Gericht wandte sich, nachdem es eine Klausel zum Wechselkurs für ungültig erklärt hatte, an den Europäischen Gerichtshof: Die polnischen Richter wollten wissen, ob der Vertrag mit anderen Mitteln zu reparieren ist - oder ob gleich der ganze Kreditvertrag für nichtig erklärt werden kann.

Der EuGH entschied nun, dass es nicht möglich ist, den Vertrag nach nationalem Recht zu reparieren. Der polnische Fremdwährungskreditvertrag kann für ungültig erklärt werden. Diese Entscheidung bedeutet neue Hoffnung auch für österreichische Frankenkreditnehmer, sagt Sebastian Schumacher: "Wenn man sich die Kreditverträge ansieht, die österreichische Banken im letzten Jahrzehnt an österreichische Verbraucher ausgegeben haben, sieht man, dass dort auch viele Klauseln nicht wirklich transparent sind, oder auch bezüglich des Wechselkursrisikos keine klare Sprache sprechen. Man kann also durchaus zum Ergebnis kommen, dass hier auch kein faires Vertragswerk geschaffen wurde, sondern, dass die verwendeten Kreditklauseln Konsumenten benachteiligen und daher missbräuchlich sind."

Kein Verlust, keine Verjährung

Das könnte bedeuten: Kreditnehmer können den Kredit in Euro zurückzahlen, der Wechselkursverlust bliebe bei der Bank. Das wäre dann der Fall, wenn der Vertrag von einem österreichischen Gericht für nichtig erklärt, und rückabgewickelt wird. Fällig wäre dann wieder nur der ursprünglich ausgeliehene Betrag. Anders als bei bisherigen Klagen auf Schadenersatz wegen mangelhafter Aufklärung, gebe es hier auch keine Verjährung, so Schumacher.

Diese Rechtsfrage ist in Österreich allerdings nicht ausjudiziert. Ob österreichische Kreditverträge wirklich im selben Ausmaß unfair sind, ob sie dadurch ungültig werden, ob und wie die Verträge dann rückabzuwickeln wären, das alles sind Fragen, die noch geklärt werden müssen. Sebastian Schumacher rät allen, die noch einen Fremdwährungskredit laufen haben, in jedem Fall dazu, ihren Vertrag prüfen zu lassen, zum Beispiel vom Verein für Konsumenteninformation (VKI): "Man sollte dann auf jeden Fall das Gespräch oder auch die Auseinandersetzung mit der Bank suchen", empfiehlt Schumacher. "Hier nur den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, es wird schon alles besser werden, und auch der Wechselkurs wird sich wieder ändern, das ist ein Rezept, das in den vergangenen Jahren auch nicht aufgegangen ist."

https://help.orf.at/stories/2993309/